Versicherungsmakler und Kapitalanlagenvermittler
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Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Die private Haftpflichtversicherung ist deshalb ein Muss für Jedermann.
Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes unabhängig davon, ob es sich um Beamte, Angestellte oder Arbeiter handelt benötigen als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung die Amtshaftpflichtversicherung. Diese deckt dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden ab.
Alle Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung.
Wir helfen Ihnen Ihr Risiko bestmöglich abzusichern.