Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Recht haben ist eine Sache...


Recht bekommen eine andere.

Fast jeder sichert sich über eine private Haft­pflichtversicherung ab, damit bei einem selbst verschuldeten Schaden die Ansprüche des Geschädigten nicht aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Aber was passiert, wenn man selbst geschädigt oder zu Unrecht beschuldigt wird? Dann hilft oft nur ein Anwalt. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ersetzt die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und im Falle einer Niederlage auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Damit wird das Kostenrisiko eines Rechtsstreits nicht zu Ihrem Problem.

Wir helfen Ihnen dieses Risiko bestmöglich abzusichern.