Kranken­ver­si­che­rung

Krankenvollversicherung

Die Kranken­ver­si­che­rung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, d.h. jeder muß versichert sein. Selbständige, Beamte sowie Angestellte mit einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze haben die Wahl zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenvollversicherung.

Wir informieren Sie über die grundlegenden Unterschiede beider Systeme. Erst wenn Sie verstehen, wie beide Systeme funktionieren, können Sie eine Entscheidung treffen.  Anschließend suchen wir für Sie die passende private oder gesetzliche Versicherung.

 

 

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Alle gesetzlich Versichterten können die Basis-Leistungen Ihrer Krankenkasse durch eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung ergänzen. Versicherbar sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, sowie diverse Tagegelder, z. Bsp. das Krankentagegeld, das den Verdienstausfall ausgleicht, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers im Krankheitsfall endet.  Wir helfen Ihnen die wesentlichen von den unwesentlichen Leistungen zu unterscheiden und suchen Ihren passenden Ergänzungsschutz.

 

 

  

Pflege­ver­si­che­rung

Die Pflege­ver­si­che­rung entwickelt sich zu einem existenziellen Schutz. Unsere Gesellschaft wird immer älter. Pflege wird immer teurer. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass erst der Pflegebedürftige selbst und dann seine gesamte Familie (Kinder, Schwiegerkinder, Enkelkinder, und Eltern) für die Kosten der Pflege aufkommen müssen. Erst wenn diese nichts mehr besitzen springt der Staat ein. Nicht ausreichender Versicherungs-schutz bei Pflegebedürftigkeit kann mehrer Generationen in die Armut treiben. Wir helfen Ihnen dieses Risiko bestmöglich abzusichern.